Flugplatzhalle darf nicht genutzt werden– die Posse geht weiter!

Westerland, Juni 2019 :“Im Rathaus wiederholte der Gemeinderat zum vierundneunzigsten Mal eine Abstimmung über die Frage, ob eine marode Halle aus dem zweiten Weltkrieg abgerissen oder saniert werden solle. Jedesmal musste der Bürgervorsteher einzelne Fraktionsmitglieder wecken, die am ovalen Tisch der Inselvertreter eingeschlafen waren, jedesmal wiederholte er anhand eines Bebauungsplanes das Für und Wider, jedesmal gab es danach kontroverse Diskussionen. Das ganze Spektakel dauerte die Nacht hindurch, bis alle in einen ziemlich erschöpften Tiefschlaf fielen.“ Auszug aus Syltopia, die Doku-Fantasy von Lothar Koch

"Nazihalle" 28

„Nazihalle“ 28

 

Wird es tatsächlich so weitergehen, wie ich im vergangenen Jahr in meinem Roman SYLTOPIA prophezeit habe? Die Posse um die Wehrmachtshallen 25 und 28 auf dem ehemaligen Fliegerhorst-gelände läuft nun schon seit Jahren– und kein Ende in Sicht. In diesen Wochen kulminiert das ganze Thema.

Zur Erinnerung: Vor etlichen Jahren beschloß der Gemeinderat Sylts den Abriss der Hallen, weil seit der Aufgabe der militärischen Nutzung keine rechtliche Grundlage mehr für den Betrieb und Erhalt der Hallen existiert. Dafür sollte das Gelände, das zur Nazizeit teilweise enteignet und militärisch überbaut wurde und einen 200 Jahre alten Wald beherbergt renaturiert werden. Bei Nichterfüllung des Renaurierungs-Vertrages mit dem Bund, der das Gelände der Gemeinde überließ, fallen rund 200.000 Euro Rückzahlungen pro Halle an die zuständige Bundesanstalt BIMA an.

„Wir sehen im Abriss der Hallen eine letzte Chance, der Insel ohne wesentliche Nachteile eine relativ großes Stück Natur zurückzugeben, das dauerhaft vor Spekulation geschützt wäre.“ sagt Roland Klockenhoff von den Grünen. Es könnte zu einem neuen Naherholungsgebiet für Mensch und Natur gestaltet werden, zum Beispiel als „Wilde Weide“.

Lornsenhain- ältester Wald der Insel aus dem 19 Jahrhundert

Lornsenhain- zweitältester Wald der Insel aus dem Jahre 1821

Gegen diese Pläne macht seit über einem Jahr eine Bürgerinitiative und die Fraktion „Zukunft Sylt“ mobil. Die Initiative will die Hallen für den Kastastophenschutz sichern. Hintergrund ist eine hinlänglich geduldete, letztendlich aber über Jahre illegale Nutzung der Hallen durch ehrenamtliche Verbände wie die Feuerwehr und das DRK. Derzeit nutzen ehrenamtlichen Katastrophenschützer die Halle 28 als Materiallager und Fuhrpark für ihre Fahrzeuge. Obwohl die Gemeinde den Rettungskräften den Neubau einer Halle am Flughafen avisiert hat, die mit rund 500.000 Euro veranschlagt wird, will die Initiative an den Wehrmachtshallen festhalten. Für deren Restaurierung veranschlagt die Gemeinde Sylt nach gutachterlicher Stellungnahme 4,9 Millionen Euro. Erschwerend kommt hinzu, daß die Hallen aus relativ unerfindlichen Gründen vor einigen Jahren auf die Liste denkmalgeschützter Gebäude Nordfrieslands gerutscht waren. Dieser Umstand bedeutet, daß Bund, Land und Kreis sich mit verschiedenen Forderungen gegenseitig blockieren. Der Bund und  Land wollen Abriss und Denaturierung, der Kreis hingegen Denkmalschutz. Der ehemalige Beschluss der Gemeinde pro Abriss ist innerhalb der Fraktionen und auch zwischen den Inselgemeinden wohl vor allem aus wahltaktischen Gründen inzwischen erneut zum Zankapfel geworden.

Die Bürgerinitiative setze in diesem Frühjahr durch das Sammeln von ausreichend Stimmen in der Gemeinde einen Bürgerentscheid durch, der am 12. Juni 2016 das Schicksal der Hallen klären soll. Die Bürger der Gemeinde können dann direkt pro oder contra Abriss abstimmen.

Heute kam dann der Paukenschlag aus der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Nordfriesland: Mit einer Androhung von 500.000 Euro Bußgeld bei Verzögerung des angeordneten Sofortvollzuges, schickte die Behörde eine Nutzungsuntersagung der Halle 28. Die Halle sei aus Gründen der Baufälligkeit und des mangelnden Brand- und Elektroschutzes eine Gefahr für Leib und Leben und müsse unverzüglich von den Fahrzeugen des DRKs, der Feuerwehr und weiteren Gegenständen geräumt werden.

Es könnte also tatsächlich passieren, daß Sylt nach einem (teuren) Bürgerentscheid, der sich für den Erhalt der Hallen ausspricht zwei baufällige Gebäude besitzt, die mit hohen Kosten im Sinne des Denkmalschutzes von der Gemeinde restauriert werden müssen und dann nicht genutzt werden dürfen. Zusätzlich darf die Gemeinde dann noch rund 400.000 Euro Rückzahlungen an den Bund leisten. Kosten und Posse ohne Ende?
Syltopia, ick hör Dir trapsen!

 

Lothar Koch