Gerichtsurteil: Muschelfischerei muss Naturschutz stärker beachten

Presseinformation

23.03.12  –  SCHUTZSTATION WATTENMEER – WWF

Umweltverbände kritisieren fehlendes Umdenken in der Landesregierung

Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF haben sich zufrieden über das von ihnen erstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zur Muschelfischerei geäußert. Zu dem Urteil liegt inzwischen auch die Begründung vor. Das OVG verbietet den weiteren Import von gebietsfremden Muscheln in den Nationalpark, weil die Gefahr der Einschleppung fremder Arten zu groß ist und weil das Nationalparkgesetz nicht berücksichtigt wurde.

„Die Urteilsbegründung liegt nun vor, und das Gericht hat uns in allen Punkten recht gegeben. Ein großer Erfolg für den Nationalpark!“, sagt Silvia Gaus, Naturschutzexpertin bei der Schutzstation Wattenmeer. „Das Urteil ist eine deutliche Kritik an den Fischereibehörden, die seit mindestens sechs Jahren ohne die gebotene Rücksicht auf die Natur diese Eingriffe in den Nationalpark genehmigten. Zugleich stärkt es die Position der Nationalparkverwaltung, deren eigenständiges Genehmigungsrecht bislang umgangen wurde.“

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat dieses Vorgehen lange gedeckt und die Naturschutzbehörden bei ihren gesetzlichen Aufgaben im Nationalpark ausgebremst. „Die Landesregierung muss hier dringend umdenken und sich stärker auf die Seite des Naturschutzes stellen statt erneut nach Schlupflöchern zu suchen,“ sagt Hans-Ulrich Rösner vom WWF. „Es geht darum, das Urteil umzusetzen statt es zu umgehen“.

Schutzstation Wattenmeer und WWF gehen davon aus, dass auch das von der Landesregierung kurz vor der Jahreswende entgegen Warnungen der Naturschutzverbände unterschriebene Muschelfischereiprogramm nun keinen Bestand haben kann. Zwar hat man den vom Gericht verbotenen Import aus dem Programm herausgenommen. Allerdings wird weiter geplant, große Flächen im Nationalpark mit sogenannten „Saatmuschelgewinnungsanlagen“ zu überbauen. Wie schon beim Import von Muscheln in den Nationalpark sollen die Naturschutzverbände bei dem Genehmigungsverfahren nicht mit einem Einspruchsrecht beteiligt werden. Dies geschehe mit der Begründung, ein solcher Eingriff in den Nationalpark habe mit Naturschutzrecht nichts zu tun und sei nur fischereirechtlich zu entscheiden. Genau dies habe das OVG Schleswig bei seinem Urteil aber soeben für rechtswidrig erklärt.

„Die Hardliner setzen ihren Durchmarsch fort, und Umweltministerin Rumpf, die auch Fischereiministerin ist, schaut zu,“ klagt Silvia Gaus. „Es ist eine klare politische Aufgabe, nun den ernsthaften Dialog zu suchen und eine auch für den Nationalpark verträgliche Lösung zu erarbeiten,“ fordert WWF-Experte Rösner, „sonst bleibt aufs Neue nur der Weg vor Gericht, um eine Einhaltung der Gesetze zu erreichen.“

Zum Hintergrund:
Das Urteil des OVG Schleswig richtet sich gegen den vor einigen Jahren begonnenen Import von Besatzmuscheln aus Großbritannien und Irland. Man berücksichtigte bei der Genehmigung nicht, dass das Nationalparkgesetz das Aussetzen standortfremder Tiere im Wattenmeer verbietet. Dies aus gutem Grund, denn auch die biologische Vielfalt im Meer leidet immer mehr unter der Einschleppung von gebietsfremden Arten. Im Wattenmeer besonders auffällig sind beispielsweise die Pazifische Auster und die amerikanische Schwertmuschel. Diese Arten erwiesen sich als sehr durchsetzungsfähig und breiten sich letztlich auf Kosten heimischer Arten aus. Beim Import der Miesmuscheln werden gebietsfremde Arten, die an ihnen haften oder als Parasiten in ihnen leben, unvorhersehbar und unvermeidbar mit eingeführt. Zudem sind die eingeführten Miesmuscheln selber nicht identisch mit den wilden Miesmuscheln im Wattenmeer, sondern an andere Standorte angepasst. Zum Teil handelt es sich mit der Mittelmeer-Miesmuschel sogar um eine andere Art.

Hinzu kommt, dass die im Wattenmeer heimische Miesmuschel seit Jahren immer seltener wird, und heute nur noch weniger als 10 % der früher vorhandenen Bestände vorhanden sind. Die Gründe sind zwar vielfältig und können von natürlichen Ursachen bis zur Befischung reichen, doch hätte dies in jedem Fall zu wesentlichen Änderungen bei der Fischerei führen müssen. Entgegen aller Warnungen der Naturschutzverbände will man aber dennoch die Fischerei ungebremst fortsetzen und hat die eigentlich noch bis 2016 gültigen Verträge Ende 2011 noch kurz vor der Landtagswahl um 15 Jahre verlängert. Eine Verbesserung für den Nationalpark war dies nicht, denn auf einer Fläche von 300 Hektar oder mehr will man nun auch Saatmuschelgewinnungsanlagen dort bauen. Dies soll zusätzlich zur weiter erfolgenden Abfischung der wilden Muscheln erfolgen.

Weitere Informationen:
Schutzstation Wattenmeer: Silvia Gaus 0171-6327513
WWF: Dr. Hans-Ulrich Rösner 0151-12290848
Dipl.Biol.Christof Goetze, – Pressesprecher- ,
Naturschutzgesellschaft SCHUTZSTATION WATTENMEER e.V.,
Tel.: 0 4841 / 66 85 46 ,
c.goetze@schutzstation-wattenmeer.de,

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