Ausschüsse votieren gegen Strandrestaurant in Rantum

Gestern kamen der Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Sylt, sowie der Ortsbeirat Rantum und ExpertInnen aus Verwaltung und Landschaftszweckverband in öffentlicher Sitzung zusammen, um über einen Antrag des ISTS (Insel Sylt Tourismusservice ) zur Umsetzung des Strandversorgungskonzeptes

unverbauter Strandübergang: ein sinnliches Naturerlebnis!

in Rantum zu beraten. Nach einem kurzen Ortstermin am Strand-übergang Rantum Nord auf Höhe des Tui- Dorfhotels wurden die Beratungen im Westerländer Rathaus fortgesetzt.

Die Ausschüsse empfehlen dem Sylter Gemeinderat nach einer eingehenden Diskussion per Abstimmung unter dem Strich eine deutlich abgespeckte Lösung (Variante 2), nämlich lediglich die Einrichtung einer Grundversorgung (WC, Kurkartenkontrolle und Kiosk) statt dem Neubau eines Bistros auf maximal 300 qm Grundfläche. Ein wesentlicher Grund für das Scheitern einer grossen Lösung, dürfte auch das völlig ungeklärte Parkplatzproblem sein. Auf Nachfrage hatten die Planer der Gemeinde keine Lösung für ein  erhöhtes Verkehrsaufkommen parat, das durch die Einrichtung einer Strandgastronomie erfahrungsgemäß zu erwarten ist. Schon jetzt herrscht akute Parkplatznot in der nahegelegenen Siedlung am Sandwall. Nächste freie Parkflächen wären erst beim relativ weit entfernten Meerkabarett/Syltquelle zu finden, die jedoch vor allem diesen Einrichtungen dienen. VertreterInnen des Landschaftszweckverbandes erklärten, dass durch die Widmung eines Teils des betroffenen Dünentals zum Nationalen Naturerbe dort die Einrichtung von Parkflächen nahezu ausgeschlossen sei.

Zur Abstimmung standen drei Varianten, die einen bereits verabschiedeten Beschluss der Gemeinde ausfüllen könnten, nämlich die Möglichkeit der Einrichtung einer neuen „Strandversorgung“ durch den ISTS an diesem Übergang. Ähnlich wie am Roten Kliff in Kampen ist der Neubau von Gebäuden am Strand oder in der Dünenlandschaft sehr umstritten. Während Befürworter auf maximale Dienstleistung  für Touristen durch Bereitstellung einer hohen Dichte von Restaurants plädieren (Variante 3, 300 qm Fläche für Strandresrtaurant und Grundversorgung), wollen die Projektgegner eine weitere Bebauung von Natur und Landschaft ausserhalb bestehender Bebauungsgebiete verhindern (Variante 1, ausschlieslich Grundversorgung ohne Kiosk).

Die Strandversorgung ist im Naturschutz-und FFH Gebiet Rantumer Dünen , unmittelbar an der Grenze zum Nationalen Naturerbe Rantumer Dünenlandschaft geplant. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde käme, wenn überhaupt, nur eine Einrichtung an dem seeseitigen oder strassenwärtsgelegenen Dünenfuß, aber nicht, wie ursprünglich von der ehemaligen Gemeinde Rantum favorisiert, auf dem gemeindeeigenen Grundstück auf der gewachsenen Düne in Frage. Gegen den seeseitigen Baukörper sprechen jedoch Küstenschutzargumente und landschaftsästhetische Gesichtspunkte. Im Verlauf der Diskussion wurde vor allem der grundsätzliche Bedarf für einen Kiosk, bzw. ein Strandbistro in Frage gestellt, befinden sich doch drei Restaurants und zwei Kioske in unmittelbarer Nähe (Richter´s, Tui Dorfhotel, Tiroler Stuben). Zudem existieren in Rantum bereits vier alt-eingesessene Strandrestaurants (Sansibar, Seepferdchen, Tadjem Deel und Strandmuschel).

Das Votum der Ausschüsse wird jetzt dem Hauptausschuss und Gemeinderat der Gemeinde Sylt als Empfehlung vorgelegt. Die Gemeinde kann grundsätzlich einer Bebauung grünes Licht geben, ist aber nicht verpflichtet die maximalen Möglichkeiten des Strandversorgungskonzeptes auszuschöpfen. Ein abschliessendes Ergebnis ist noch äusserst ungewiss, da die ehemalige Gemeinde Rantum vor Jahren bereits weitreichende Versprechungen an ein Rantumer Unternehmer-Duo gegeben hatte („Gewinner“ eines überstürzt terminierten  „Ausschreibungswettbewerbes“ für eine Strandversorgung). Es stehen jenen gegenüber vertragliche Verpflichtungen im Raum, die ggf. eingeklagt werden können. Die Unternehmer haben bereits erhebliche Summen in die Vorplanung investiert.

Vorschlag des Autors: Die Gemeinde sollte die kleinste Lösung (Variante 1 oder Null-Lösung) beschliessen, die bestehende Nutzung des Dünentals mit unnötigen Parallelwegen und ungeordneten Strandkorplagerflächen sinnvoll reduzieren und renaturieren und den betroffenen Unternehmern eine Alternativmöglichkeit bieten: zum Beipiel eine angemessen dimensionierte Restauration am Rantumer Seglerhafen mit Blick auf den Nationalpark Wattenmeer.

Lothar Koch

 

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