Gemeinde Sylt verzockt sich bei Insel-Poker um Schrotthalle

Kommentar zur Berichterstattung der Sylter Rundschau von heute über die Halle 28 auf dem Fliegerhorst. (Vorige Naturreporter-Berichte unter den Schlagworten: Halle, Hallen, Lokalpolitik).

Wenn ein Unternehmer in Wenningstedt „meiert“ und dabei seine wirtschaftliche Grundlage verzockt, ist das sein persönliches Risiko. Wenn aber gewählte Volksvertreter mit dem Augenzwinkern der hauptamtlichen Gemeindeverwaltung Sylt bei

 

Warn-Anzeige aus dem Jahre 2016

Warn-Anzeige aus dem Jahre 2016. Die 400 000 Euro beziehen sich auf die BIMA Forderungen von 200 000 Euro pro Halle.“

Rechtsverträgen mit dem Bund „pokern“, also darauf spekulieren, dass sie mit ihrer Abstimmung „Wir zahlen einfach nicht“ durchkommen, ist das  unverantwortlich und ein Armutszeugnis der sylter Politik, das an das „Thermendesaster“ in Keitum erinnert.
Grüne, SPD , SSW und SWG hatten vor dem Bürgerentscheid klipp und klar auf die Kostenspirale hingewiesen, die bei einem Fortbestand der Hallen auf die Gemeinde zukäme. Auch auf die Forderungen der BIMA, die von vornherein glasklar im Raum standen. Nun verklagt der Bund die Gemeinde auf 200 000 Euro unbezahlte Vertragsleistungen für die Halle 28. Die addieren sich wohlmöglich zu den bereits gezahlten 500 000 Euro, die dringend für die Umsetzung des Verkehrsgutachtens oder soziale Töpfe gebraucht würden. Von weiteren Forderungen für die Hallen wird gemunkelt,  eine funktionsfähige Katastrophenschutzhalle ist jedoch auch zwei Jahre nach den Diskussionen nicht zu sehen. Und der Bürger soll jetzt „Mensch ärgere dich nicht spielen?“ 
 

Lothar Koch